Betreuung
Wie sieht meine Betreuung aus?
Die Verwaltung der Liegenschaft erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen
des Wohnungseigentumsgesetzes 2002, sowie nach den von der Bundesinnung der
Immobilien- und Vermögenstreuhänder erlassenen Richtlinien, in der
jeweils gültigen Fassung.
Führung der Treuhandbuchhaltung nach kaufmännischen
Grundsätzen.
Führung eines auf die Wohnungseigentümergemeinschaft lautenden eigenen
Treuhandkontos, ausschließlich die gegenständliche Liegenschaft
betreffend.
Erstellung einer übersichtlichen Nutzungskostenabrechnung zum 31. Dezember
jeden Jahres und Versendung derselben bis spätestens 30. Juni des jeweiligen
Folgejahres.
Vorschreibung der monatlich zu leistender Akontierungen mit Vorlage einer
Kostenvorschau bis spätestens 31. Dezember jeden Jahres für das
kommende Kalenderjahr und dazugehöriges Mahnwesen.
Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor Verwaltungs- und
Finanzbehörden. Verfassung und Abgabe der
Umsatzsteuererklärungen.
Führung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft
zusammenhängenden Schriftverkehrs.
Verwaltung der Rücklage (Instandhaltungsfonds) und Verwahrung auf einem
separaten Treuhandkonto, lautend auf die
Wohnungseigentümergemeinschaft.
Zusammenarbeit/Überwachung eines eventuellen Arbeitnehmers (Hausmeister,
konzessionierte Firma) der mit der Reinigung, Heizung, Lift und
Außenanlagenbetreuung beschäftigt ist.
Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlage.
Veranlassung notwendiger Erhaltungsarbeiten, wobei bei der Vergabe
größerer Reparaturarbeiten mehrere Konkurrenzangebote eingeholt
werden.
Auf Wunsch Abhaltung einer Hausversammlung jährlich.
Überwachung und allenfalls Angleichung des richtigen Versicherungsschutzes
der Wohnanlage.
Jegliche Vorschreibungen, Abrechnungen und Korrespondenz wird
ausschließlich mit dem Wohnungseigentümer auf Grund einschlägiger
gesetzlicher Bestimmungen geführt und nicht mit den Mietparteien.
kurz
EINE PFLICHTBEWUßTE, SORGFÄLTIGE,
FACHMÄNNISCHE UND PERSÖNLICHE BETREUUNG DER
WOHNUNGSE1GENTÜMERGEMEINSCHAFT
welche im Detail ohnedies im ABGB, im WEG 2002 und in unseren Standesregeln verankert ist.